Helmut Feldmann ist unheilbar krank. Er weiß, dass der Tag kommen wird, an dem er nicht mehr leben möchte. Wenn es so weit ist, will er sich Hilfe von einem Sterbehilfeverein holen. Doch das geht plötzlich nicht mehr. Denn der Bundestag verabschiedet 2015 ein neues Gesetz: § 217 Strafgesetzbuch. Danach machen sich Ärzte und Sterbehilfevereine strafbar, wenn sie Menschen beim Suizid helfen. Helmut Feldmann will dieses Gesetz nicht akzeptieren und zieht vors Bundesverfassungsgericht. Für ihn beginnt ein jahrelanger Kampf – gegen seine Krankheit und für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wir haben Helmut Feldmann und seine Familie über viele Jahre begleitet.
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