Staatliche Verfassungsgegner rüsten Geheimdienste auf – vor allem gegen Regierungskritiker
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Der 12. August dieses Jahres war nicht nur der Tag der Sonnenfinsternis. Es war auch der Tag, an dem ein weiteres Mal ein dunkler Schatten sich über den Rechtsstaat legte. Ein solcher soll die Bundesrepublik Deutschland laut dem Grundgesetz und dem Bundesjustizministerium sein. Die Bundesregierung aus Union und SPD stellte just an diesem Tag einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie die bisherigen Nachrichtendienste „reformieren“ will. Das heißt, aus dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Verfassungsschutz sollen „richtige Geheimdienste“ werden.
Sie sollen neue Befugnisse bekommen, um gegen ausgemachte äußere und innere Feinde aktiv vorgehen zu können. Angeblich durften die sogenannten Verfassungsschützer von Bund und Ländern sowie der BND bisher nur Nachrichten und Informationen sammeln. Ihre skandalträchtige Geschichte mit solchen Kapiteln wie „Celler Loch“ oder dem NSU-Skandal zeugt eher davon, dass sie schon bisher mehr taten.
Nun sollen sie aber richtig eingreifen, ausspionieren, Fallen stellen, Wohnungen durchsuchen und auch Desinformation verbreiten sowie hacken und lahmlegen dürfen, auch Beweismittel fälschen. Und wahrscheinlich noch mehr, gelten doch Geheimdienste wie die CIA der USA oder der britische MI6 sowie wahrscheinlich auch die Israels mit ihren verbrecherischen Operationen als Vorbilder. Wie weit die Befugnisse ausgeweitet werden sollen, ist auf mehr als 700 Seiten des Gesetzentwurfes zu lesen – eine Aufgabe, die vor allem jene überfordern dürfte, die am meisten davon betroffen sind: die Bürger dieses Landes. „Jeder in der BRD könnte plötzlich von solchen staatlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein“, erklärte der Rechtsanwalt Peter Klusmann dazu am 15. August gegenüber der Tageszeitung junge Welt.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12. August handelt es sich um „die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte“. „Mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten“ seien notwendig, da Deutschland „ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“ sei. Das erklärte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), zuständig unter anderem für den BND, dazu. Und begründete das mit „dem Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern“.
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