Wenn 45 Prozent Betreuung nicht reichen: Ein Vater zahlt trotzdem vollen Unterhalt

Überraschenderweise zahlt ein Vater von Zwillingen den vollen Barunterhalt, obwohl er die Kinder zu über 45 Prozent betreut. Dies möchte der Vater nicht hinnehmen und bemüht das Gericht mit dem Fall.

Wir befassen uns mit dem Fall des OLG Braunschweig und dessen Auswirkungen. Kann ein Unterhaltspflichtiger Elternteil den Unterhalt reduzieren, wenn das Elternteil die Kinder zu 45 % betreut?

Ausgang ist die Entscheidung des OLG Braunschweig Beschluss vom 27. November 2025 – 1 UF 46/25.

Es geht um den Kindesunterhalt bei umfangreicher Mitbetreuung des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

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