Eine schreckliche Vorstellung: Das eigene Kind ist plötzlich weg. Ein Elternteil hat es ohne Zustimmung ins Ausland gebracht oder es ist ohne Zustimmung aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland gezogen.
Diese Situation ist tragischer als man denkt – und häufiger als gedacht. Es geht selten um böswillige Verbrecher, sondern um eskalierte Trennungskonflikte zwischen Eltern, die aus dem Ruder laufen. Hier kommt das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ins Spiel. Klaus Wille erklärt, wie das HKÜ funktioniert und warum Zeit entscheidend ist.
Im Mittelpunkt steht die Frage:
Darf ein Elternteil einfach Fakten schaffen und den Lebensmittelpunkt eines Kindes ins Ausland verlagern?
In dieser Folge erfahren Sie:
wann das HKÜ anwendbar ist,
was „widerrechtliches Verbringen“ und „widerrechtliches Zurückhalten“ bedeutet,
warum der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes so wichtig ist,
welche Bedeutung Art. 3, Art. 12 und Art. 13 HKÜ haben,
warum schnelles Handeln entscheidend ist,
welche typischen Fehler Eltern vermeiden sollten,
welche Risiken durch Selbstjustiz, Zögern und falsche Argumentation entstehen,
und wann eine Rückführung ausnahmsweise abgelehnt werden kann.
Außerdem bespreche ich eine aktuelle Entscheidung des OLG München vom 18.06.2025 – 12 UF 539/25 e, in der es um die Rückführung von Kindern in die Ukraine ging.
Wenn Ihr Kind ins Ausland gebracht wurde, nach einer Auslandsreise nicht zurückkommt oder wenn Sie selbst mit Ihrem Kind ins Ausland ziehen möchten, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Gerade bei internationalen Kindschaftskonflikten zählt oft jeder Tag.
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
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