Der Widerspruch gegen den Examensbescheid ist der einschlägige Rechtsbehelf, wenn man mit dem Ergebnis seines Examens nicht zufrieden ist oder das Examen nicht bestanden wurde.

In dieser Folge erläutere ich in fünf Schritten, wie das Widerspruchsverfahren im ersten und zweiten juristischen Examen abläuft.

Ergänzend habe ich die fünf Schritte auch in einem Artikel auf meiner Website zusammengefasst: https://www.repetitorium-hofmann.de/tipps-zum-widerspruch/

Besonders wichtig ist im Widerspruchsverfahren die zeitnahe und vollständige Akteneinsicht in die Klausuren. Hierzu findet sich ebenfalls einen Beitrag auf meiner Website: https://www.repetitorium-hofmann.de/pruefungsrecht-anspruch-auf-kostenlose-kopie-von-examensklausuren-bverwg-6-c-10-21/

Für Jurastudierende biete ich im Bereich des Prüfungsrechts eine kostenlose Erstberatung an.

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