Eines der wichtigsten Erfolgsprinzipien in Strafrechtsklausuren ist es, schlicht keines der zu prüfenden Delikte zu vergessen.
Dies passiert besonders leicht mit den vergleichsweise "kleinen" Delikten wie z.B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die neben den eigentlichen Schwerpunkten der Klausur (wie z.B. Tötungsdelikte nach §§ 211, 212 StGB oder Raub nach § 249 StGB) leicht aus dem Blick geraten.
In dieser Folge schauen wir uns die zehn am häufigsten vergessenen Delikte in Strafrechtsklausuren an. Zu jedem Delikt wird zusätzlich eine Anregung gegeben, welche Thematik man sich zu dem jeweiligen Delikt noch einmal anschauen könnte.
Zur Ergänzung empfohlen: Hofmann-Podcast "10 Minuten Jura", Folge 3: 3 Strategien für die erfolgreiche Strafrechtsklausur
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