Inhalt: Wieder gibt es viele Änderungen bei Rechtsvorschriften und interessante Urteile, die für die Lebensmittelbranche relevant sind. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick: von neu genehmigten neuartigen Lebensmitteln über aktualisierte Wirkstoff-Genehmigungen bis hin zu spannenden Gerichtsentscheidungen rund um Essig-Spray, Preisreduzierungen, gesundheitsbezogene Angaben und ein folgenreiches Salatblatt-Urteil aus dem Supermarkt. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Aktuelle EU-Rechtsvorschriften: Eine weitere Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 zu vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen bei bestimmten Waren aus Drittländern.
Neuartige Lebensmittel: Im Verfahren der Verordnung (EU) 2015/2283 wurden Pulver aus entfetteten Rapssamen und Lacto-N-Tetraose (aus einem abgeleiteten Stamm von E. coli) neu genehmigt; die Verwendungsbedingungen für pasteurisierte Akkermansia muciniphila wurden geändert.
Tiergesundheits- und Bußgeldgesetz: Mit der Änderung zum 10. März wurde u. a. die Obergrenze der Geldbußen im Tiergesundheitlichen Bußgeldgesetz von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Zugelassene Wirkstoffe: Erneuerung der Genehmigung für Maltodextrin, Spinosad und Pyrimethanil zum 1. April; Änderung der Bedingungen für Maleinsäurehydrazid mit Wirkung vom 5. März.
Neue Leitsätze: Neufassung der Leitsätze für weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke, Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck sowie Neufassung der Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse.
Urteil Essig-Spray (Biozidprodukt): Auslegung der Verordnung (EU) 528/2012 – ein Produkt fällt auch dann unter den Biozidbegriff, wenn der biozide Zweck gegenüber anderen Zwecken nur akzessorisch ist; Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Lebensmittel sind dagegen ausgenommen.
Urteil OLG Nürnberg – Preisreduktion wegen abgelaufenem MHD: Die Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung setzt voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über den drohenden Verderb bzw. Haltbarkeitsablauf als Grund informiert wird – ein roter Aufkleber mit reiner Prozentangabe genügt nicht; ein knapper Hinweis wie „kurz vor MHD-Ablauf" reicht aus.
Urteil „Immunstark"-Bonbons & „Immunkraft": Schlagwortartige Aussagen wie „Immunstark" sind unspezifische gesundheitsbezogene Angaben (VO (EG) 1924/2006) und nur zulässig, wenn ihnen eine spezifische, wissenschaftlich abgesicherte Angabe beigefügt ist – ein Sternchenhinweis auf die Verpackungsrückseite reicht für die räumliche Nähe nicht aus. Die Bezeichnung „Immunkraft" wurde als unzulässig synonym zur zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" eingestuft.
Urteil Fliegenpilzpulver: Auch ein als „Räucherwerk" vertriebenes Fliegenpilzpulver kann ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 sein – die subjektive Zweckbestimmung des Unternehmens wird durch die objektive Frage korrigiert, ob die orale Aufnahme vernünftigerweise erwartet werden kann.
Urteil Salatblatt im Supermarkt: Die Verkehrssicherungspflicht des Lebensmittelhändlers kann durch ein funktionierendes, dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem (z. B. Unterschriftenliste) erfüllt werden – relevant auch für herstellende Unternehmen mit eigenem Hygienesystem.
Timestamps für Schnellhörer:
00:37 – Begrüßung und Überblick zur Folge.
01:14 – Aktuelle EU-Rechtsvorschriften und Sofortmaßnahmen für Drittlandwaren.
01:30 – Neu genehmigte neuartige Lebensmittel: Rapssamenpulver, Lacto-N-Tetraose, Akkermansia muciniphila.
02:16 – Änderungen im Tiergesundheits-, Tierarzneimittel- und Bußgeldgesetz.
03:18 – Neue Leitsätze für weinähnliche Getränke, Brot und Kartoffelerzeugnisse.
04:22 – Urteil Essig-Spray: Auslegung der Biozidprodukte-Verordnung 528/2012.
05:14 – OLG Nürnberg: Preisreduktion bei abgelaufenem MHD und Hinweispflicht.
05:50 – „Immunstark"-Bonbons: spezifische vs. unspezifische gesundheitsbezogene Angaben.
06:49 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – auch wenn es als „Räucherwerk" beworben wird.
07:51 – „Immunkraft": Synonym zu zugelassener Health Claim und damit unzulässig.
08:15 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und dokumentiertes Reinigungssystem.
Unser Experte:
Arno Langbehn, Geschäftsführer BEHR'S Verlagsgruppe, E-Mail: podcast@behrs.de
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