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Ausländer bekommen keine IMMOBILIE - Die Lex Koller Regel | auswandernschweiz.ch

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Die Lex Koller ist das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Es trat 1983 in Kraft und wurde seitdem mehrfach angepasst. Ziel des Gesetzes ist es, die Überfremdung des einheimischen Immobilienmarkts zu verhindern.Das Gesetz beschränkt den Kauf von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige, insbesondere bei Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und nicht selbst genutztem Eigentum.


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