Wer als Angestellter Lohnsteuer zahlt, glaubt oft, mit der Steuererklärung nichts mehr zu tun zu haben. Ein Trugschluss: Nach § 46 Abs. 2 EStG greift die Pflichtveranlagung in zahlreichen Fällen – etwa bei Progressionseinkünften wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld über 410 Euro, bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, nach Eintragung von Freibeträgen oder nach Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung. Und selbst wer keinen dieser Tatbestände erfüllt, kann durch eine formlose Aufforderung des Finanzamts nach § 149 Abs. 1 S. 2 AO zur Abgabe verpflichtet werden – notfalls per öffentlicher Bekanntmachung.

In dieser Folge klären wir, wer wirklich abgeben muss und was bei Verspätung droht: Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat, und kann bis zu 25.000 Euro erreichen. Dass das Finanzamt hier hart durchgreift, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster (4 K 2351/23), wonach eine Erstattung des Zuschlags nur bei gewichtigen Gründen infrage kommt. Wer trotz Zwangsgeld – im Extremfall ebenfalls bis zu 25.000 Euro – untätig bleibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt, die in der Regel zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt und strafrechtliche Konsequenzen nicht ausschließt.

Spannend wird's bei der freiwilligen Seite: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann über die Antragsveranlagung noch bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist eine Erklärung einreichen – die Steuererklärung für 2025 also theoretisch noch bis Ende 2029. Und ab Juli 2026 wird vieles einfacher: Mit der „Ein-Klick-Steuererklärung" über die App „MeinELSTER+" erstellt die Finanzverwaltung für rund 11,5 Millionen ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne weitere Einkünfte automatisch einen vollständigen Erklärungsvorschlag inklusive Bescheid-Vorschau – Kinder, Vermietung oder Selbstständigkeit bleiben vorerst außen vor.

Zum Schluss geht's um bares Geld: Der Werbungskosten-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro (bald 1.430 Euro) ist automatisch drin, die Homeoffice-Pauschale bringt bis zu 1.260 Euro auch ohne eigenes Arbeitszimmer, und die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer gilt auch fürs Fahrrad. Wir erklären den Unterschied zwischen Erstausbildung (begrenzt auf 6.000 Euro Sonderausgaben) und Zweitausbildung (unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar), zeigen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis bringen können, und warum Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, Leihmutterschaft dagegen nicht. Zum Abschluss: Warum sich die rechtzeitige Verlustbescheinigung der Bank bis zum 15. November lohnt, wenn Aktienverluste mit Gewinnen verrechnet werden sollen.

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