Soll man den Kaufpreis einer Immobilie bereits im Kaufvertrag in Boden und Gebäude aufsplitten? Ein klares Ja hierzu! Ab 2027 wird dies wahrscheinlich sowieso zur Pflicht, mit dem Entwurf des neuen § 9b EStDV, der es in sich hat. Ein weiterer Grund, noch 2026 zu kaufen! Viel Spaß beim Zuhören!
Themen im Podcast
Nur das Gebäude kann abgeschrieben werden
Die Aufteilung muss sicher und nachvollziehbar begründbar sein
Ist der vorgeschlagene Inhalt des § 9b EStDV rechtens?
Die Aufteilung dann nur noch nach der Exceltabelle und ImmowertV?
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