Die Situation kennt jeder, der mit dem Rad in der Stadt unterwegs ist: Im Ampelrückstau halten Autofahrer häufiger mal gedankenlos auf dem Radschutzstreifen - eigentlich gestrichelt von der allgemeinen Fahrbahn abgetrennt. Es ist eine alltägliche Situation, sicher ärgerlich, aber normalerweise ist es kein Fall für die Justiz.
Doch in Tübingen eskaliert die Begegnung zwischen einem radelnden Professor und einem arbeitslosen BMW-Fahrer in der Kelternstraße derart heftig, dass sich beide vor dem Tübinger Amtsgericht wiedertrafen. Es gab einen Schlag gegen das Auto, eine umstrittene Geste des Akademikers, eine Verfolgungsjagd mit aufheulendem Motor und einen Showdown mit quergestelltem Wagen vor einer Radbrücke über die Ammer – am Ende landete der Autofahrer wegen Nötigung auf der Anklagebank.
Aber bei wem lag nun die Verantwortung für die entgleiste Begegnung auf der Kelternstraße? War die Geste nur ein pädagogischer Hinweis auf das Fehlverhalten des Autofahrers? Oder war doch ein Mittelfinger im Spiel? Wurde das Auto beschädigt und ein drei Monate altes Baby völlig verängstigt? Oder war es nur ein pädagogisch wertvoller „Achtungs-Klopf“? Und war die Verfolgungsjagd nicht in Wahrheit eigentlich legal, weil vom allgemeinen Festnahmerecht gedeckt? Dazu gab es, wie häufig im Gerichtssaal, einander diametral widersprechende Versionen.
Über die Details dieses sehr tübingerischen Falls sprechen Redakteur Eike Freese und Gerichtsreporter Jonas Bleeser in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“.
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