Armut ist oftmals Ursache für fehlende soziale Teilhabe, schlechte Bildungschancen und Gesundheitsrisiken. Doch zumindest vor dem Gesetz garantiert Artikel 3 des Grundgesetzes die Gleichheit aller Menschen. Immer häufiger wird der Vorwurf erhoben, dass arme Menschen auch durch unser Strafrecht und das Strafjustizsystem strukturell benachteiligt werden. Im Fokus der Kritik stehen schlechtere Verteidigungschancen vor Gericht und die Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die typischerweise von finanziell benachteiligten Menschen begangen werden. Zentraler Kritikpunkt ist jedoch die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“. Zahlt die verurteilte Person eine Geldstrafe nicht, so muss sie ins Gefängnis.

Ist der Vorwurf einer Armutsbenachteiligung in unserem Strafrecht gerechtfertigt?

Darüber haben wir mit dem Juristen, Journalisten und Autor Ronen Steinke, den Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (die LINKE) und Ingmar Jung (CDU), sowie dem Aktivisten Arne Semsrott gesprochen.

Moderation: Jakob Horn und Johanna Deml

Gäste:
Dr. Ronen Steinke (Jurist, Journalist und Autor)
Clara Bünger (Mitglied des Bundestags (Fraktion die LINKE), ordentliches
Mitglied im Rechtsausschuss)
Ingmar Jung (Mitglied des Bundestags (Fraktion CDU/CSU), ordentliches
Mitglied im Rechtsausschuss)
Arne Semsrott (Aktivist und Mitbegründer der „Initiative Freiheitsfonds“)

Produktion: Philipp Ehlen, Johanna Deml, Jakob Horn, Erik Winter

Redaktion: Gioia Großmann, Julia Jeschke, Livia Stöckmann, Manuel Rothe, Philipp Ehlen

Musik: Jakob Horn

Ton, Schnitt, Postproduktion: Erik Winter

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