Nach längerer Abstinenz haben wir einfach mal wieder drauf losgequatscht - und zwar zum Thema Faltrad. Technische Probleme gab´s auch dieses Mal. Da müssen wir uns erst wieder reinfinden.
Hier noch ein paar Links für weitere Infos zu Falträdern:
"Falt- oder Klappräder sowie elektronische Tretroller, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte
Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt."
"Kann ich mein Fahrrad als Handgepäck kostenfrei mitnehmen?
Ja, zusammengeklappte Fahrräder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung. Beim Verstauen muss eine Gefahr für Sie und alle anderen Fahrgäste ausgeschlossen sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Rad in eine Tasche zu packen oder mithilfe von mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken vorsichtig zu befestigen, um auch Beschädigungen zu vermeiden."
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