Über Oper sprechen wir in dieser Kunstblick-Folge zwar nicht, aber ebenso schwärmerisch widmet sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Scherer der bildenden Kunst. In seiner täglichen Arbeit hat er viel damit zu tun, insbesondere dann, wenn es um das Vererben einer Kunstsammlung geht.
In diesen Fällen stellen sich Fragen wie: Wer bekommt die Sammlung? Bleibt sie zusammen oder wird sie unter den Erben aufgeteilt? Wie bestimmt man überhaupt ihren Wert? Und was passiert, wenn die Kinder mit der über Jahrzehnte aufgebauten Leidenschaft der Eltern eigentlich gar nichts anfangen können?
Stephan Scherer ist Partner der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Honorarprofessor an der Universität Mannheim. Seit über 20 Jahren berät er Sammler:innen und deren Erben, von der Nachfolgeplanung bis zur gütlichen Einigung.
In unserem Gespräch gehen wir unter anderem der Frage nach, ab welcher Sammlungsgröße man sich ernsthaft mit der Nachfolge beschäftigen sollte. Wir sprechen über typische Fehler bei unberatenen Testamenten, die jahrelange Familienstreitigkeiten auslösen können, darüber, wie Kunstwerke im Erbfall bewertet werden, und darüber, inwieweit sich Stiftung oder GbR eignen, um eine Sammlung als Ganzes zu erhalten. Und wir sprechen darüber, warum Kinder die Sammelleidenschaft ihrer Eltern oft nicht teilen – und was das für die Nachfolgeplanung bedeutet.
Bevor ihr jetzt die Kopfhörer rausnehmt: Keine Angst, beim Vererben von Kunst geht es nicht nur um Steuern und Paragrafen. Es geht um sehr persönliche Entscheidungen auch für Stephan Scherer selbst, der offen über seine eigene "Ansammlung" spricht.
Viel Vergnügen wünschen Sascha Worrich und Andreas Maurer.
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