Die Idee könnte nicht ehrgeiziger sein: Sowohl in der deutschen als auch der europäischen Gesetzesbegründung wird die Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten als zentrales Ziel genannt. Die Reaktion der Wirtschaftsverbände ist bisher vernichtend: Mit Schlagworten wie „Bürokratiemonster“, „übereilt“ und „Musterbeispiel für Unberechenbarkeit“ warnen sie eindringlich vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Hat der Gesetzgeber also beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz selbst nicht sorgfältig genug gearbeitet? Nachfragen bei Prof. Dr. Frank Ebinger von der Technischen Hochschule Nürnberg, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt.
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