Ganz frisch ist der neue Gesetzesentwurf zum Landesforstgesetz NRW draußen – nachdem der erste Entwurf aus dem Mai 2026 aus verschiedenen Gründen hohe Wellen geschlagen hatte und man gar ein Trailverbot in Nordrhein-Westfalen befürchten musste, bewegt sich Version 2 in etwas geordneteren Bahnen.
Wir haben uns (fast) das gesamte Dokument genau durchgelesen und erklären euch, wo die Neuerungen liegen, was zurückgenommen wurde, weswegen sich auch E-Mountainbiker freuen dürfen und weshalb Leute, die inoffizielle Trails buddeln, eher nicht.
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