Mit den Zugangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte beginnt eine neue Ära. Es ist ein Bruch mit einem ethischen Prinzip, das vor 172 Jahren erstmals in einer deutschen Verfassung normiert und zuletzt in der Nazizeit außer Kraft gesetzt worden war – der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Bürger. Was folgt aus diesem Einschnitt und was steckt hinter dem massiven Druck zum Impfen?

Ein Standpunkt von Paul Schreyer.

„Wir verlangen persönliche Freiheit. Die Polizei höre auf, den Bürger zu bevormunden und zu quälen. (…) Wir verlangen Gesetze, welche freier Bürger würdig sind (…) Das frische Leben eines Volkes bedarf freier Organe. Nicht aus der Schreibstube lassen sich seine Kräfte regeln und bestimmen. An die Stelle der Vielregierung der Beamten trete die Selbstregierung des Volkes. Wir verlangen Abschaffung aller Vorrechte. Jedem sei die Achtung freier Mitbürger einziger Vorzug und Lohn.“

So hieß es in den Offenburger Forderungen des Volkes vom 12. September 1847 (1), einem Dokument das großen Einfluss auf die Deutsche Revolution von 1848/49 hatte. Gefordert wurden darin Grundrechte wie die Gewährleistung der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, so wie es Revolutionäre in den USA und in Frankreich bereits im 18. Jahrhundert gegen erbitterten Widerstand erkämpft hatten.

„Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich“ war denn auch nach der Revolution im Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes von 1848 zu lesen. Die Formulierung fand im Folgejahr Eingang in die Paulskirchenverfassung – die von vielen deutschen Herrschern allerdings nicht anerkannt wurde. Erst 70 Jahre später, 1919, nach der nächsten Revolution, erlangte die entsprechende Formulierung als Teil der Weimarer Reichsverfassung landesweite Gültigkeit:

„Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.“

In der Zeit des Faschismus wurde das Gleichheitsprinzip wieder aufgehoben und fortan erklärt, die Menschen und Völker seien ungleich und die Deutschen eine „Herrenrasse“ – mit den bekannten Folgen. Nach dem Zusammenbruch des Nazireiches und dessen Ideologie kehrten die Verfassungen in Ost und West zur Moral der Vorkriegszeit zurück. „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt“, erklärte Artikel 6 der Verfassung der DDR, fast wortgleich das westdeutsche, später gesamtdeutsche Grundgesetz in Artikel 3:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (…) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Dieses Prinzip ist auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union formuliert (2), die im Jahr 2000 verkündet und 2009 rechtsverbindlich wurde:

„Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“

Die Diskriminierung Nichtgeimpfter durch ihren weitgehenden Ausschluss aus dem öffentlichen Leben und aus vielen Berufen bricht nun mit dieser ethischen Norm – zum ersten Mal seit der Nazizeit. Gleichheit soll neuerdings nicht mehr bedingungslos gelten, sondern muss erst individuell „erworben“ werden, indem der Bürger sich für eine medizinische Behandlung zur Verfügung stellt.

„Unbeeinflußt durch Druck, Überredung oder Zwang“

Dieser Bruch ist in seiner Tiefe und Radikalität in der Geschichte beispiellos. Der jetzt verworfene ethische Konsens von Gleichheit und Selbstbestimmung gilt seit vielen Generationen. Von Benjamin Cardozo, in den 1930er Jahren Richter am Obersten Gerichtshof der USA, stammt der berühmte Ausspruch (3):

„Jeder Mensch, der volljährig und bei klarem Verstand ist, hat das Recht zu bestimmen, was mit seinem eigenen Körper geschehen soll.“

Diese Überzeugung bekräftigte nach dem staatlichen Terror des Faschismus der Nürnberger Kodex (4), der 1947 im Rahmen des Prozesses gegen KZ-Ärzte formuliert wurde und in dem es über medizinische Studien heißt:

„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person (…) in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; (…) Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“

In der bereits erwähnten Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 wurde dieser Aspekt besonders hervorgehoben und unmittelbar nach der „Würde des Menschen“ (Artikel 1) und dem „Recht auf Leben“ (Artikel 2) als „Recht auf Unversehrtheit“ (Artikel 3) festgeschrieben…weiterlesen hier: https://apolut.net/die-aufhebung-der-gleichheit-von-paul-schreyer

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