In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf Förderung von Forschung und Entwicklung in Form der sogenannten Forschungszulage. Das klingt zunächst sehr technisch. Tatsächlich soll die Forschungszulage aber insbesondere durch ihre einfache und unbürokratische Ausführung bestechen. Steuern und einfach? Wie das zusammenpasst und warum sich hier eine richtig neue Chance für Unternehmen verbirgt, erklärt in dieser Folge von „Technik aufs Ohr“ Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beim VDI Technologiezentrum.

Musik- und Audioproduktion: Marvin Müller ([email protected])

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