Bekommen lesbische und queere Ehepaare ein Kind, hat dieses rechtlich nur einen Elternteil: die Geburtsmutter. Der zweite Elternteil muss im Wege der Stiefkindadoption das Kind adoptieren. Hiergegen klagen mehrere Paare unter der Kampagne #nodoption. In der vergangenen Woche konnten sie einen historischen Etappensieg feiern: Gleich zwei Oberlandesgerichte (OLG Celle und KG Berlin) setzten anhängige Verfahren von lesbischen Elternpaaren aus und riefen das Bundesverfassungsgericht an. Die Gerichte sind überzeugt, dass das geltende Abstammungsrecht die Grundrechte der Mit-Mütter bzw. Kinder verletzt.

Aus diesem Anlass sprechen Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner in einer Spezial-Folge des Podcasts „Justitias Töchter – Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ mit der Rechtsanwältin der klagenden Paare Lucy Chebout. Bereits in Folge 3 hatten die Moderatorinnen im Gespräch mit der Anwältin die diskriminierenden Dimensionen des Abstammungsrechts herausgearbeitet und kritisch hinterfragt. In der neuen Folge gibt es nun das Update: Was bedeuten die Vorlagebeschlüsse für die Rechte queerer Eltern? Wie argumentieren die Gerichte? Was bedeutet das für die Politik, was für den Fortgang des strategisch angelegten Verfahrens? Von den Beschlüssen geht ein Empowerment-Signal für queere Familien aus, und sie markieren einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anerkennung queerer Familien im Abstammungsrecht.

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