Welche strukturellen Bedingungen waren ausschlaggebend, damit sich das Rechtssystem operativ schließen konnte? Luhmann hebt die Spezifikation rechtlicher Erwartungen und die Aussicht auf Rechtsdurchsetzung hervor

Eine Spezifikation von Erwartungen erfolgt durch Kommunikation. Sinn wird wiederholt, bestätigt und verdichtet. So wird die Erwartung anschlussfähig für andere Situationen. Inwiefern es dazu kommt, ist jedoch eine Frage des Gedächtnisses der Gesellschaft.

Solange man nur mündlich kommunizieren konnte, war man auf Erinnerungsvermögen und Vortragsfähigkeiten angewiesen. Erinnern bzw. Vergessen erfolgte eher zufällig, es war vom psychischen System abhängig und schwer einzuschätzen. Schrift schuf hier Abhilfe. (Gemeint ist noch nicht der Buchdruck, nur die Schrift allein.) Dank Schrift war es möglich, Erwartungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können.

Erinnerung wurde so zu einer Frage, ob und wie der Zugang zu Informationen organisiert ist. Im Text fixierter Sinn kann auch von nicht Anwesenden zu einem späteren Zeitpunkt hervorgeholt werden, um darauf Bezug zu nehmen. Ausgangspunkt für die Behandlung neuer Fälle sind dann allein die normativen Aspekte und nur das, was sich als Recht erwiesen hat.

In der Folge bewähren sich Rollen wie das Richteramt und Institutionen wie Verbände zur Unterstützung. Das Recht expandiert in noch nicht erfasste Bereiche; so entsteht um 1500 der frühneuzeitliche Begriff der Polizei.

Um die neuen rechtlichen Möglichkeiten abzusichern, kommt es im 18. Jh. zur strukturellen Kopplung zwischen Recht und Politik. (Anm.: Dazu kam es, so Luhmann in „Die Politik der Gesellschaft“, S. 390-391, über den Begriff des „Staates“, der als politisch-rechtliche Einheit begriffen wird. Politik und Recht beobachten sich in diesem Konstrukt gegenseitig, sie schließen sich gegenseitig zugleich ein und aus; was letztlich zur Form der Verfassung führte.) Die Politik beginnt, sich funktional auszudifferenzieren: Gesetzgebung schafft kollektiv bindende Entscheidungen und bindet auch Richter und die Politik selbst an das Recht. Kontrolle und Durchsetzung des Rechts durch physische Gewalt unterliegen der Exekutive (in Demokratien: der Regierung).

Die Paradoxie des Rechts durch Verschriftlichung besteht nun darin, dass fixierter Sinn – man denke an die göttlichen Gebote auf Steintafeln – immer jeweils in der Gegenwart interpretiert werden muss. Versteht man Kommunikation als Trias aus Mitteilung, Information und Verstehen, so fällt auf, dass nur die Mitteilung fixierbar ist. Diese enthält einen Wortlaut, doch welche Information den Worten jeweils in der Gegenwart entnommen und wie sie verstanden wird, ist variabel.

Die Entwicklung des Systemgedächtnisses durch Schrift hat sich erkennbar auf die Evolution des Rechts selbst ausgewirkt. Die Selektionsleistung konnte mit verschriftlichem Wissen deutlich erhöht werden.

Die Theorie sozialer Systeme erstreckt sich darum nicht bloß auf die präzise Beschreibung der Operationsweise von Funktionssystemen wie dem Recht. Sondern sie umfasst immer auch das Verständnis der Evolution durch Kommunikation (in den drei Schritten: Variation, Selektion und Restabilisierung). Erst von dieser Gesamtbetrachtungsweise aus lässt sich erkennen, wie die Funktionssysteme strukturell gekoppelt sind und sich interpenetrieren, z.B. Politik, Recht und Wirtschaft.

An diesem Punkt des Buches lässt sich zunächst festhalten, dass es gelungen ist, die Existenz des Rechts als ein eigenständig operierendes, autopoietisch geschlossenes Funktionssystem freizulegen.

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