Anteile an einem Investmentfonds werden in Wertpapieren verbrieft. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird grundsätzlich den Anlegern Miteigentum am Fondsvermögen -sog. Sondervermögen- eingeräumt, welches von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird.
Das Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Vermögensmasse, die bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aus (gegen Ausgabe von Anteilscheinen) eingelegtem Geld und damit angeschafften Vermögensgegenständen (z.B. Aktien, Immobilien) gebildet wird. Dieses ist von dem eigenen Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft strikt getrennt zu halten, weswegen nicht die Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern die sog. Verwahrstelle das Sondervermögen verwahrt.
Im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern bleibt eigenständig erhalten, weswegen es im Insolvenzfall geschützt ist.
Die bei Banken als depotführende Stelle in Investment-Depots verwahrten Fondsanteile werden also rechtlich strikt getrennt von dem Vermögen der Bank gehalten und haften somit nicht für Forderungen Dritter gegenüber den Banken. Gläubiger der Banken haben somit im Falle einer Insolvenz keinen Zugriff auf das Sondervermögen der Bank.